In den Jahren 1995 bis 2007 wurden Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Solche Verträge dürfen rückabgewickelt werden. Da das Versicherungsunternehmen mit Ihrem Geld arbeiten konnte, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung.
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 29.07.2015 nochmals, dass Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 geschlossen wurden, auch noch Jahre später widersprochen werden kann.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Widerspruchsbelehrung unwirksam war, was erfahrungsgemäß bei der überwiegenden Anzahl der Lebensversicherungen auch der Fall ist.